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Technische Sicherheit


Die technische Sicherheit wird von in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen die zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgüter durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie dem ausgeglichenen Sauerstoffhaushalt oder der mit dem Leben vereinbaren Umgebungstemperatur zu sehen.



Formen



Innere Sicherheit

Neben der Polizei sind auch andere BOS - Behörden mit der Gefahrenabwehr betraut.Neben der Strafverfolgung ist die Gefahrenabwehr die originäre Aufgabe der Länderpolizeien. Während die Strafverfolgung darauf ausgerichtet ist, dass Verstöße gegen die Rechtsordnung sanktioniert werden, ist die Abwehr von Gefahren viel weiter gefasst.

Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) hat die Polizei bei der Gefahrenabwehr einen Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip).

Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

de - BPolG). Für die Bundespolizei ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) (siehe: juris.Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.




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