Typische Aufwandsteuern sind die Zweitwohnungsteuer und die Spielautomatensteuer. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf verlangt in der Regel die Verwendung finanzieller Mittel und bringt daher typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Da der Konsumzweck für den Begriff der Aufwandsteuer unerheblich ist, können auch solche Zweitwohnungen einbezogen werden, die aus Gründen des Berufs oder der Ausbildung bewohnt werden.
Aufwandsteuern sind nicht mit Luxussteuern gleichzusetzen.
Wegen der Schwierigkeit, die in
Aufwandsteuern sind Steuern auf die, in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
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